Position des Nationalparks Gesäuse gegenüber Windkraftanlagen
Österreich braucht Windkraft , Österreich braucht Naturlandschaften
Aus der unmittelbaren Nähe des Nationalpark Gesäuse sind 3 Windparkprojekte bekannt (Herrenwaldrücken, Radmer, Hubereck). Da stellt sich die Frage, wie die Nationalparkverwaltung dazu steht?
Klimaschutz ist eine Notwendigkeit. Damit sind die Einsparung von Energie aber auch der Ausbau der erneuerbaren Energien ebenso eine Notwendigkeit und zugleich eine große Herausforderung. Stehen die österreichischen Nationalparks mitten in diesem Spannungsfeld? Eigentlich nicht, denn „es zeigt sich, dass für eine Vollversorgung Österreichs mit erneuerbarer Energie keine Eingriffe im relevanten Umfeld der Nationalparks, von denen durch den Ausbau von Erneuerbarer Energie negative Einflüsse auf die Nationalparks ausgehen können, notwendig sind.“ Dieses Zitat ist dem Positionspapier „Nationalparks und erneuerbare Energie“ entnommen, einer Stellungnahme des Beirats der Österreichischen Nationalparke.

Symbolbild Burgenland; © Nationalpark Gesäuse
Eine grundlegende Aufgabe der Nationalparkverwaltung ist es, Bedrohungen vom Nationalpark fernzuhalten. Innerhalb der Nationalparkgrenzen sind Großanlagen zur Energiegewinnung, wie Wasserkraftwerke oder Windräder nicht möglich, denn diese sind mit den Zielen eines Nationalparks nicht vereinbar. Ob eine Großanlage in der Umgebung eine Bedrohung darstellt, hängt davon ab, wie viele schädliche Einflüsse in den Nationalpark hinein oder auf dessen Tierwelt zu erwarten sind. Dabei sind Fragen des Naturschutzes zu klären. Ein Windrad kann, je nach Lage, zum Vogelschredder werden oder nur in Einzelfällen zu Kollissionen führen. Aber auch Fragen des Landschaftsbildes spielen eine Rolle, besonders im Gesäuse, wo der naturnahe Tourismus, dessen Dreh- und Angelpunkt der Nationalpark ist, mit seiner infrastrukturarmen Naturlandschaft jährlich mehrerer Millionen Euros in die Region bringt.

Symbolbild Burgenland; © Nationalpark Gesäuse
Wie steht nun die Nationalparkverwaltung zu den Windkraftprojekten? Genau so, wie es der Beirat sieht, der als generelle Richtlinie eine Ausschlusszone von 5 Kilometern um Nationalparks vorschlägt.
Der Beirat der österreichischen Nationalparks, als ressort- und länderübergreifendes Gremium, hat eine empfehlende Funktion. Er setzt sich aus Vertreter: innen des Bundes, der Länder und Naturschutz-NGOs zusammen und erarbeitet Positionen, die einheitliche Richtlinien für Fragestellungen der Nationalparke betreffen. Es handelt sich dabei um Handlungsanleitungen für die Nationalparkverwaltungen, sie bilden aber auch Empfehlungen für die Landesverwaltungen (Raumordnung, Naturschutz), Gemeinden (Flächenwidmung), Interessenvertretungen und Privaten als Rahmen und Orientierung.
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