Digitaler Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge ab 1. Juli vorgeschrieben
Ab 1. Juli 2026 muss laut EU-Verordnung in allen leichten Nutzfahrzeugen (N1-Fahrzeuge) im gewerblichen grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr ein intelligenter Fahrtenschreiber – der Smart Tacho 2 – eingebaut sein.
Das betrifft sowohl Neufahrzeuge als auch Bestandsfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen. Auch Fahrzeugkombinationen wie ein Pkw mit Anhänger fallen darunter, sobald das gemeinsame höchstzulässige Gesamtgewicht beider Fahrzeuge 2,5 Tonnen übersteigt. Hermann Wirrer, Chefinstruktor Nutzfahrzeuge bei der ÖAMTC Fahrtechnik, informiert: „Gemäß EU-Verordnung 165/2014 müssen Unternehmen ihre Fahrer:innen vor Inbetriebnahme des Kontrollgeräts schulen. Wer diese Schulungspflicht ignoriert, riskiert Strafzahlungen.“ Auch die ÖAMTC Fahrtechnik bietet entsprechende Schulungen an. „Wir legen einen Schwerpunkt auf die Gerätebedienung, um ärgerliche Bedienungsfehler zu minimieren. Wurde der Tachograph nämlich falsch bedient und fällt bei Kontrollen der Exekutive wiederholt auf, muss das Unternehmen ebenso mit Strafzahlungen rechnen wie bei einer Übertretung“, weiß Wirrer.
Die neue Verordnung im Detail
Nicht jeder Betrieb ist betroffen. Reiner Güterverkehr innerhalb Österreichs unterliegt keiner Tachographenpflicht, sofern keine Güter ins Ausland transportiert werden. Die Handwerkerbefreiung bleibt bestehen: Handwerker, deren Fahrten ausschließlich der Durchführung ihrer Hauptdienstleistung dienen, bleiben im Umkreis von 100 km um den Unternehmensstandort befreit. Grenzüberschreitender Werkverkehr hingegen genießt keine Ausnahme – diese Fahrzeuge müssen mit einem Smart Tacho 2 ausgestattet sein. „Unternehmen sollten daher genau prüfen, welche ihrer Fahrten unter die neue Regelung fallen, und rechtzeitig die notwendigen Schritte einleiten“, rät der Nutzfahrzeuge-Experte der ÖAMTC Fahrtechnik.

Foto: © Houdek Photographie
Das neue Regelwerk umfasst folgende Pflichten:
- * Die Ausrüstungspflicht verlangt den Einbau eines Tachographen der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) in betroffene Fahrzeuge.
- * Die Benützungspflicht schreibt die Nutzung des Geräts bei jeder betrieblichen Fahrt im In- und Ausland vor.
- * Die Schulungs- und Unterweisungspflicht gemäß EU-VO 165/2014 verpflichtet Unternehmen, Fahrer:innen vor der ersten Inbetriebnahme zu schulen.
- * Der Tachograph erfasst dabei Lenk- und Ruhezeiten, Grenzübertritte, Nachträge zu Aktivitäten sowie Weg- und Zeitdiagramme.
- * Die Aufzeichnungspflicht erfordert, dass die vom Fahrtenschreiber gespeicherten Daten regelmäßig heruntergeladen, abgespeichert und aufbewahrt werden.
„Schulung digitales Kontrollgerät“ bei der ÖAMTC Fahrtechnik
Die „Schulung digitales Kontrollgerät“ ist ein mindestens halbtägiges Training, maßgeschneidert auf die jeweiligen Unternehmensbedürfnisse. Der Kursort ist wahlweise ein ÖAMTC Fahrtechnik Zentrum oder auch der Unternehmensstandort. Das Gruppentraining ist bis maximal 15 Teilnehmer konzipiert. Anmeldung und nähere Infos direkt im Zentrum (https://www.oeamtc.at/fahrtechnik/fahrtechnik-zentren/).
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